Naturnahes Wohnen & Arbeiten im Herzen von Brixlegg

Bau- und Ausstattungs-beschreibung

im Überblick

Fundamente und Bodenplatte sowie alle tragenden Bauteile werden in Stahlbeton nach statischen Erfordernissen ausgeführt. In die Gründung wird eine Fundamenterdung nach Vorschrift eingelegt. Die Geschossdecken werden aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen erstellt und anschließend gespachtelt und gemalt.

Die Außenwände im Erdgeschoss und allen weiteren Geschossen werden aus massivem Mauerwerk oder in Stahlbeton hergestellt. Zusätzlich wird ein entsprechendes Wärmedämmverbundsystem nach den Anforderungen der gültigen Vorschriften aufgebracht. Tragende Innenwände und nichttragende Zwischenwände sind Trockenbauwände aus Gipskarten, gespachtelt und gestrichen und nach Erfordernissen mit Vorsatzschale versehen.

Flachdach und Holzkonstruktion.

Kunststofffenster innen und außen in Weiß. U-Werte lt gültigen Vorschriften und Energieausweis.

Verglasung: Dreischeibenwärmeschutzverglasung, Kunststoffisolierglasabstandhalter. Die Außensohlbänke sind aus verzinktem Colorblech, die Innenfensterbänke in Weiß. In allen Wohnungen wurden Stockaufdoppelungen sowie Stromauslässe für eine nachträgliche, vom Käufer beauftragte, Außenbeschattung vorgesehen.

Die Fassade wird mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen und lt. Anforderungen verputzt. Fassadendämmung laut Energieausweis. Zusätzlich Fassadenbegrünung.

Metallkonstruktion, Farbe nach Wahl Verkäufer.

Die Entlüftung erfolgt über vorhandene Fenster. Es werden keine Dunstabzugsöffnungen durch die Außenwände ausgeführt. Daher raten wir Umluftsysteme in den Küchen an.

Alle Wände werden verspachtelt und in weißer Farbe bemalt. Die Fertigteildecken und Ortbetondecken werden verspachtelt und in weißer Farbe bemalt. Im Untergeschoss werden die Betonwände als natürliche Betonoberfläche belassen. Vorsatzschalen sind mit einer Glattspachtelung versehen und weiß bemalt.

Aufbau der schwimmenden Estrichkonstruktion lt. Anforderung der gültigen Regeln der Technik: Bodenbelag, Heizestrich mit Randdämmstreifen, PVC-Folie, Trittschalldämmplatten, gebundene Schüttung

Naturholzparkett Eiche und Feinsteinzeug laut Wohnungsbeschreibung. Die Sockelleisten werden passend zu den Bodenfliesen ausgeführt. Holzsockel nach Möglichkeit in der gleichen Farbe/Material wie der Holzboden.

Die Wohnungseingangstüren sind als Brand- und Schallschutztüren in der jeweiligen notwendigen Klassifizierung als Futterstocktüre in Holzausführung mit einem Türschließer ausgeführt. Oberfläche deckend lackiert RAL 9010 (weiß) auf beiden Seiten. Drückerschild innen/außen Knopfschild in Edelstahl.

Holztüren mit Futterstock; Oberfläche deckend lackiert RAL 9010 (weiß) auf
beiden Seiten; Band 3 teilig/Drücker Edelstahl

Hackschnitzelheizung mit außentemperatur-abhängiger Regelung der Fußbodenheizung in den Wohnungen – über einen Wohnungsverteilerkasten mit Wärmezählung. In den Wohnungen ist ein Raumthermostat in jedem Zimmer vorgesehen. Stiegenhaus samt Verteiler, Abstellräume, Lager, Müllraum, Technikräume, Fahrradraum sowie das Kellergeschoss bleiben unbeheizt.

In den Wohnungen werden alle Installationen Unterputz hergestellt. In den sonstigen Allgemein- und Nebenräumen erfolgt die Elektroinstallation teilweise auch auf Putz. Verbrauchszählung erfolgt getrennt für jede Wohneinheit. Gemeinsam für die Allgemeinbereiche. Die bauliche Anlage bzw. das Gebäude ist mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet.

Zentrale Warmwasseraufbereitung für die Heizung.
Warmwasseraufbereitung Brauchwasser (Duschen/Badezimmer/Küche) über elektrisch betriebenen Warmwasserspeicher in jeder Wohnung.
Die Energieverbrauchserfassung erfolgt in den Wohnungen mit Wärmezähler und Kaltwasserzähler.
Anmerkung: für Warmwasser gibt es keine Zählung, da nur kaltes Wasser in die Wohnung geliefert wird und das kalte Wasser über die E-Boiler erhitzt wird.
Keine frostsicheren Kaltwasseranschlüsse für Terrassen/Balkone im 1.OG + 2.OG

Über Kanalnetz Gemeinde Brixlegg oder Abwasserverband.

Wandfliesen in Feinsteinzeug 60 x 30 cm, Bodenfliesen 60 x 60 cm – Farbe nach Wahl. Die Fliesen werden im Duschbereich raumhoch verlegt. Ansonsten werden die Wände standardmäßig bis zu einer Höhe von 120 cm verfliest, oberhalb werden die Wände verputzt und weiß bemalt. Im WC wird hinter dem WC und eine Längswand verfliest, im Bad wird der Bereich hinter dem Waschbecken verfliest. Restliche Wandbereiche erhalten einen Fliesensockel.

Die Bäder werden mit einer durchgefliesten, bodengleichen Dusche und einem Doppelwaschtisch ausgestattet. Teilweise werden Einzelwaschtische verwendet (siehe Grundrisse). Separate WCs erhalten ein Hänge-WC mit eingebautem Spülkasten und ein Handwaschbecken. Duschanlagen und Waschtische werden mit Einhebelmischern versehen. In den Bädern sind keine Einrichtungsgegenstände wie Etageren, Spiegel, Handtuchhalter (auf Anfrage möglich – Sonderausstattung), etc. enthalten.
Sämtliche elastische Fugen sind Wartungsfugen, d.h. sie werden einmal vom ausführenden Unternehmen hergestellt und müssen bei Bedarf vom jeweiligen Eigentümer nachgebessert bzw. erneuert werden. Weitere Details finden Sie in der Wohnungsbeschreibung.
Aus Gründen der Gewährleistung und der Haftung sind alle Unterputz liegenden Installationen (WC-Spülkästen, Badewannen, Duschen, etc.) ausschließlich von demjenigen Installateur zu beziehen und zu montieren, der von uns beauftragt wird.

In den Küchen werden Anschlussmöglichkeiten für Spüle und Geschirrspüler vorgesehen, im Abstellraum ein Waschmaschinenanschluss.

Es wird eine Glasfaserversorgung des Gebäudes geben.
Die Anmeldung und laufende Kosten sind durch den Wohnungseigentümer selbst zu tragen. Eine Sat-Anlage wird nicht installiert und ist im Kaufpreis nicht enthalten.

Die architektonische Gestaltung wird dem Gesamtgebäude angepasst. Aufteilung, Höhe etc. der Geländer entsprechen den behördlichen Vorschriften.

Die Trennwände der Kellerabstellräume werden als Systemtrennwände mit Holz- oder Metalllamellen ausgeführt.

Die Oberflächenentwässerung erfolgt gemäß Baubescheid.

Die Grobreinigung wird bauseits durchgeführt. Ebenso wird der gesamte Müll der am Bau beschäftigten Firmen entsorgt. Die Feinreinigung (Fenster putzen, Boden wischen und saugen, Staub von Türen und anderen Einbauteilen entfernen, etc.) ist von den Käufern selbst auszuführen.

Der Müllraum ist im Erdgeschoss ausgeführt. Enthalten sind 2 St. Müllcontainer für Haushaltsmüll 1.000 ltr., 1 St Müllcontainer für Kunststoffverpackungen 1.000 ltr., 2 St Müllcontainer für Biomüll 240 ltr., Container für Papier/Karton durch Entsorger bereitgestellt.

Entsorgung durch die Müllabfuhr der Marktgemeinde Brixlegg. Mülltrennung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften durch die jeweilige EigentümerInnen in den Wohnungen selbst.

Es wird jedem Interessenten ermöglicht, individuelle Änderungswünsche im Rahmen der technischen Bauvorschriften durchzuführen. Dies erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit der Bauherrnschaft.

Die Gewährleistung für die Bauleistung beträgt 3 Jahre gemäß dem Werkvertrag und den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen. Risse in Bauteilen, Putz, Holzteilen und dergleichen, die aufgrund bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe durch Kriechen und Schwinden entstehen können, sind keine Gewährleistungmängel.

Die planliche Darstellung von Einrichtungsgegenständen und Geräten in den Wohnungsgrundrissen gilt nicht als Bestandteil der Bau- und Ausstattungsbeschreibung; maßgebend für die Ausstattung der Wohnungen ist die Beschreibung. Die in den Beschreibungen dargestellten Möbel sind als Symbolbilder zu verstehen.

Die in den Plänen angeführten Maße sind Rohbaumaße. Die tatsächlichen Raumgrößen sind um Verputzstärken oder Verfliesungen zu reduzieren. Maßtoleranzen bis zu ±3 % werden beiderseits akzeptiert und nicht im Kaufpreis berücksichtigt. Für Einrichtungsgegenstände ist unbedingt das Naturmaß zu nehmen.

Anstelle der in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung genannten Leistungen und Ausstattungsgegenstände können andere, jedenfalls gleichwertige verwendet werden, wenn diese aufgrund der Erkenntnis und Erfahrung der fortschreitenden Bautechnik geboten erscheinen, oder der schnelleren Baudurchführung dienen. Dies gilt auch für Konstruktions- und Ausführungsänderungen, die durch Behördenauflagen, Änderung der Bauvorschriften und ÖNORMEN bedingt sind.